In der Ratifizierung des Vertrages von Maastricht in der Einführung des Artikels 129 in dem EU-Vertrag haben die Organe der Europäischen Union die Kompetenz erhalten, neben den einzelnen Mitgliedsstaaten im Rahmen der öffentlichen Gesundheit tätig zu werden. Auf Grund dieses Artikels entwickelte die Europäische Gemeinschaft ein Aktionsprogramm zur Gesundheitsförderung, Aufklärung, Erziehung und Ausbildung (KOM (94) 202 endg.). Die Aufgabe der Kommission im Rahmen des erwähnten Programmes ist der Austausch von Informationen die Unterstützung von gesundheitsfördernden Maßnahmen sowie deren Anregung und Koordination. Insbesondere sollte die EU-Kommission Ansätze und Aktivitäten entwickeln, welche die Instrumente der Gesundheitsförderung, wie: Aufklärung, Erziehung und Ausbildung integrieren.
Die Kommission folgte hier dem sogenannten Setting-Ansatz, wobei die Arbeitsumwelt zu den Handlungsfeldern mit der größten Priorität zählt. Die Schaffung geeigneter Informationsgrundlagen und informeller Strukturen, welche die Verwirklichung der Programmziele ermöglichen sollen, wurde der Bundesanstalt für Arbeitsschutz in Dortmund überantwortet. Die Bundesanstalt wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen eines mehrjährigen Projektes beauftragt:
- ein integriertes Handlungskonzept für die betriebliche Gesundheitsförderung in der Europäischen Gemeinschaft zu entwickeln;
- einen Strukturvorschlag für ein Informationsnetzwerk zur Fokussierung der in den Mitgliedsstaaten vorhandenen Ressourcen zu entwickeln und
- im Rahmen eines Workshops die Bedingungen für
die Knüpfung eines informellen Netzes auf Europaebene zu ermitteln und
einen Vorschlag für dessen Aufbau und Betrieb zu unterbreiten.
Auf der Grundlage des Kommissionsvorschlages über ein Aktionsprogramm zur Gesundheitsförderung wurde in Workshops an denen Vertreter der Mitgliedsstaaten teilnahmen, ein spezifisches Aktionsprogramm für gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz entwickelt.
Insbesondere wurden die weiter unten beschriebenen Qualitätskriterien betrieblicher Gesundheitsförderung entwickelt. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die im Aktionsprogramm festgelegten Ziele dann am wirksamsten umgesetzt werden können, wenn sie auf die in den Mitgliedsstaaten vorhandenen Strukturen zurückgreift und diese vernetzt. Die EU geht davon aus, dass jeder Mitgliedsstaat für die nationale Politik der Gesundheitsförderung selbst zuständig ist, dass aber die EU Anschubfinanzierungen in Schwerpunktbereichen gewähren kann.
Die Projekte, die mit Mitteln der Europäischen Union gefördert, aus- oder aufgebaut werden, müssen für die Gemeinschaft insgesamt und für die Mitgliedsstaaten von überragender Bedeutung sein. Sie müssen über die nationalen Interessen und Politiken hinausgehen und eine klare europäische Dimension enthalten die sich über den nationalen Politikzielen abgrenzen läßt. Die EU geht davon aus, daß die Mitgliedsstaaten entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip bereits eine den Notwendigkeiten des jeweiligen Landes angepasste Gesundheitspolitik betreibt, welche einen umfassenden Ansatz für eine wirkungsvolle Gesundheitsförderung mit beinhaltet. Diese nationalen Programme gilt es zu erhalten und diese nur insoweit zu fördern, damit sie neben einer regionalen oder nationalen Bevölkerung auch der europäischen Öffentlichkeit der Mitgliedsstaaten zur Kenntnis gebracht wird.