"Gesunde Mitarbeiter in gesunden Betrieben“ ist das oberste Ziel.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zielt darauf ab, Krankheiten am
Arbeitsplatz vorzubeugen - einschließlich arbeitsbedingte Erkrankungen,
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Stress - Gesundheitspotentiale zu
stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. (Luxemburger
Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der EU 1997).
Die AUVA hat den gesetzlichen Auftrag zur Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung nach dem ASVG und zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Prävention nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. In beiden Rechtsbereichen ist der Erfolg der Schadensvermeidung von einer ganzheitlichen Vorgangsweise abhängig, die alle Risiken verringern hilft.