3. Stufe: BGF-Preis
In Abstimmung mit der Koordinationsstelle sowie auf Basis der Bewertungen der Anträge zum BGF-Gütesiegel werden je Regional- und Servicestelle Preise in den Kategorien Kleinbetrieb (bis 99 MitarbeiterInnen) und Großbetrieb (ab 100 MitarbeiterInnen) vergeben.
Eine Fachjury aus BGF-Expertinnen und Experten kürt aus dem Kreis der Preisträger/innen die beiden Gewinner/innen des BGF-Preises national.
Die Bundesarbeitskammer, die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung der Selbstständigen vergeben jeweils noch zusätzlich einen Sonderpreis.
Die Exklusivität des BGF-Preises garantiert den prämierten Unternehmen herausragende Alleinstellung und ist mit regionaler und internationaler Beachtung verbunden.