Der Gesundheitsbericht
ist ein wichtiges Instrument der Gesundheitsförderung, denn bereits die Erstellung und Handhabung ist eine Intervention in den Betrieb! Der Gesundheitsbericht liefert die Informationsgrundlagen für:
- unternehmensbezogene Arbeitsschutzaktivitäten,
- Maßnahmen der allgemeinen betrieblichen Gesundheitsförderung,
- Zwecke der betrieblichen Personal- und Sozialpolitik
Funktion des Gesundheitsberichtes
- Er ist ein Hilfsmittel zur (laufenden) Selbstbeobachtung und Selbststeuerung des Betriebs im Bereich Gesundheit, und
- ein Mittel zur Information der Belegschaft über den "Gesundheitsstatus" des Betriebs und damit eine Grundlage für die Diskussion darüber.
- Er gibt einen Überblick über die Belastungs- und Gesundheitssituation und erleichtert zielgerichtete Maßnahmenfindungen.
Erstellung von Gesundheitsberichten
Gesundheitsberichte sollen die Gesundheit im Betrieb transparent machen und damit zusammenhängende Entwicklungen aufzeigen: Dazu müssen sie für alle verständlich sein, in regelmäßigen Abständen aktualisiert erscheinen (z. B. jährlich) und unterschiedliche inhaltliche Elemente zusammenführen.
- In einer betrieblichen Gesundheitsförderung verantwortet die Steuerungsgruppe die Ausarbeitung und Veröffentlichung des Gesundheitsberichtes.
- Ein Vorschlag zu minimalen Anforderungen an die Inhalte (z. B. durch KV-Träger) wäre für die Herausgeber im Betrieb hilfreich und würde die Vergleichbarkeit verbessern.
- Möglichst viele Beschäftigte sollen den Bericht verstehen und mit ihrer eigenen Gesundheit in Bezug setzen, um Erwartungen zu wecken, Anforderungen zu provozieren und Interesse wachzurufen. Das heißt z. B.: Tabellen sparsam und nur in geeigneter Darstellungsform mit Erklärung einsetzen! Sie sind selten anschaulich und können bei kleineren Betrieben die Realität (z. B. bei Krankenständen) ohnehin nicht richtig abbilden.
- Datenschutz ist sicherzustellen: Das genaue Vorgehen im Umgang mit personenbezogenen Daten sollte durch die Steuerungsgruppe festgelegt und systematisch begleitet werden. Das betriebsärztliche Informationssystem darf bei der Datenauswertung nicht auf demselben Rechner installiert sein wie betriebliche Anwendungen (z.B: Personalsystem).
- Gesundheitsberichterstattung für Klein- und Kleinstbetriebe ist sinnvoller überbetrieblich durchführen (z. B. auf Ebene der Innung und regional).
Der 1. Gesundheitsbericht enthielt u..a.: Stellungnahmen von Geschäftsleitung und Betriebsrat über gesundheitspolitische Ziele, eine ausführliche Beschreibung des Projekts, eine Zusammenfassung der betrieblichen Gesundheitsdaten und ihre Interpretation (Daten und Ergebnisse der Analyse der Iststandserhebung), sowie die exemplarische Darstellung einiger Arbeitsplätze.
Zusammen mit den Lohnzetteln wurde allen Beschäftigten ein Brief ausgehändigt, der auf den Bericht hinwies und erläuterte, daß er unbürokratisch und kostenlos u. a. an der Rezeption abzuholen sei. Dies war gleichzeitig eine Feedback-Möglichkeit für das Projekt!
Das Instrument Gesundheitsberichterstattung ist ausbaufähig: Konkrete Planungs- und Zielvorgaben sowie die Evaluation ihrer Umsetzung bietet ein effizientes innerbetriebliches Planungsinstrument mit systematischer und regelmäßiger Analyse gesundheitsbezogener Indikatoren und Vorhaben.