Österreichisches Netzwerk
Im Österreichischen Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF) spielen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eine bedeutende Rolle. Die Koordinationsstelle des Netzwerkes ist bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse eingerichtet.
Unterstützende Partner im Österreichischen Netzwerkes für Betriebliche Gesundheitsförderung sind die Bundesarbeitskammer, die Wirtschaftskammer Österreich, der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Österreichische Industrieellenvereinigung. Die aktive Mitarbeit der vier Sozialpartner unterstreicht den Nutzen Betrieblicher Gesundheitsförderung für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen und erleichtert den Transfer des Gesundheitsförderungsgedankens in die Arbeitswelt.
Die Regionalstellen sind vorwiegend bei den Krankenversicherungsträgern angesiedelt, namentlich in den Bundesländern Burgenland (Burgenländische Gebietskrankenkasse), Niederösterreich (Niederösterreichische Gebietskrankenkasse), Wien (Wiener Gebietskrankenkasse), Steiermark (Steiermärkischen Gebietskrankenkasse), Kärnten (Kärntner Gebietskrankenkasse), Salzburg (Salzburger Gebietskrankenkasse) und Tirol (Tiroler Gebietskrankenkasse). Lediglich in Vorarlberg wird die Regionalstelle von einer seitens der Vorarlberger Gebietskrankenkasse beauftragten Einrichtung geführt (Fonds Gesundes Vorarlberg).
Mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger beteiligt sich auch die Dachorganisation der gesetzlichen Krankenversicherung am Netzwerk. Als überregional tätige Sozialversicherungsträger haben sich die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft sowie die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten dem Netzwerk angeschlossen.
Der heutige Entwicklungsstand der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in Österreich ist maßgeblich dem ÖNBGF und dessen impulsgebender Funktion zu verdanken. Von Anbeginn an war es Zielsetzung des Netzwerkes, ein im gesamten Bundesgebiet gleiches Verständnis von Betrieblicher Gesundheitsförderung zu erwirken und in den einzelnen Bundesländern kompetente Anlaufstellen zu etablieren.

